Flucht- und Rettungspläne erstellen lassen nach DIN ISO 23601
Orientierung schaffen. Leben schützen.
In VorbereitungErstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3 für Gebäude, Geschosse und Nutzungseinheiten. Die fachlichen Grundlagen werden derzeit ausgearbeitet.
Wann Flucht- und Rettungspläne Pflicht sind
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt vom Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Die Technische Regel ASR A2.3 macht das greifbar: etwa bei unübersichtlicher Wegeführung, bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen – Besucher, Kunden, Patienten – oder bei erhöhter Gefährdung. Daneben fordern Sonderbauvorschriften und Baugenehmigungen solche Pläne, zum Beispiel für Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Schulen oder Pflegeeinrichtungen.
Ob Ihr Objekt betroffen ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dem Brandschutzkonzept und der Baugenehmigung. Im Zweifel klärt es die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Brandschutzbeauftragte.
Was ein normgerechter Plan zeigt
Die DIN ISO 23601 legt fest, wie ein Flucht- und Rettungsplan aufgebaut ist, damit ihn jeder auf Anhieb lesen kann – auch unter Stress und ohne Sprachkenntnis. Die Sicherheitszeichen stammen aus der DIN EN ISO 7010.
- Grundriss des Geschosses oder Bereichs, lagerichtig zum Betrachter ausgerichtet
- der eigene Standort
- Fluchtwege und Notausgänge in der genormten grünen Darstellung
- Standorte von Feuerlöschern, Wandhydranten und Brandmeldern
- Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Sammelstelle, in der Regel in einem Übersichtsplan
- Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen
- Legende, Bezeichnung des Objekts, Planersteller und Datum
Standortbezogen heißt: ein Plan je Aushangort
Ein Flucht- und Rettungsplan wird für die Stelle gezeichnet, an der er hängt. Der Grundriss ist so gedreht, dass links im Plan auch links im Raum ist, und der Standort ist genau dort markiert. Deshalb ergibt ein Geschoss selten nur einen Plan: Wo an mehreren Stellen ausgehängt wird, entstehen mehrere Fassungen desselben Geschosses. Die Anzahl der Pläne – und damit der Preis – folgt aus der Anzahl der Aushangorte, nicht aus der Anzahl der Geschosse.
Wie der Auftrag bei KIPEG abläuft
Wir arbeiten aus Ihren Unterlagen, ohne Ortstermin. Sie liefern aktuelle Grundrisse, die vorgesehenen Aushangorte und die Standorte der Sicherheitseinrichtungen; wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit, fragen nach, wo etwas fehlt, und zeichnen die Pläne normgerecht. Vor der Auslieferung durchläuft jeder Plan eine unabhängige Qualitätskontrolle. Für die Übereinstimmung mit dem Gebäude – hängt der Löscher wirklich dort, ist die Tür wirklich ein Notausgang – steht ein, wer das Gebäude kennt. Das sagen wir offen, weil es die Grundlage unseres Preises ist.
Preis
10,00 EUR netto je Plan, zzgl. 19 % USt. Mindestauftragswert 50,00 EUR netto. Druck, Versand werden zusätzlich berechnet.
Der Bearbeitungspreis ergibt sich aus der Anzahl der Pläne mal dem Einzelpreis, mindestens jedoch aus dem Mindestauftragswert. Vier Pläne kosten daher 50,00 EUR netto, sechs Pläne 60,00 EUR netto.
Stand
Die fachlichen Grundlagen werden derzeit ausgearbeitet. Der Preis gilt ab Freischaltung.
Was diese Leistung nicht umfasst
- kein Ortstermin durch KIPEG
Häufige Fragen
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?
10,00 EUR netto je Plan, bei einem Mindestauftragswert von 50,00 EUR netto, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Druck und Versand werden zusätzlich berechnet.
Wie viele Flucht- und Rettungspläne brauche ich?
Einen je Aushangort. Ausgehängt wird an gut sichtbaren Stellen, an denen sich Personen orientieren – typischerweise an Zugängen zu Treppenräumen, in Fluren, an Aufzügen und in Eingangsbereichen. Die genaue Anzahl legt der Arbeitgeber mit seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit fest.
Wie groß muss ein Flucht- und Rettungsplan sein?
Die DIN ISO 23601 nennt A3 als Regelformat. Für einzelne Räume, etwa Hotelzimmer oder Klassenräume, ist A4 zulässig. Der Maßstab richtet sich nach der Größe des dargestellten Bereichs.
Wann müssen die Pläne erneuert werden?
Bei jeder Änderung, die der Plan abbildet: Umbau, neue Wegeführung, verlegte Löscher oder Sammelstelle. Unabhängig davon empfiehlt sich eine regelmäßige Durchsicht – ein Plan, der nicht stimmt, ist im Ernstfall gefährlicher als keiner.
Welche Unterlagen braucht KIPEG?
Aktuelle Grundrisse – am besten als DWG oder PDF –, die Aushangorte, die Standorte von Löschern, Wandhydranten, Brandmeldern und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die Lage der Sammelstelle. Die abschließende Liste steht hier, sobald die Leistung freigeschaltet ist.
Weitere Leistungen: alle fünf im Überblick. Wie ein Vorgang bei uns läuft, steht unter Arbeitsweise.